Modellprojekte Schleswig-Holsteine: Wichtige Informationen

Urlaub in Schleswig-Holstein: aktuelle Corona-Regelungen





Zusammenfassung: Im Zuge einer schrittweisen Öffnung, hat die Landesregierung von Schleswig-Holstein neue Regelungen getroffen (Stand: 19.04.2021). Touristisches Übernachten ist weiterhin nicht gestattet. Jedoch wird ab dem 19.4.2021 ein Modellprojekt gestartet, in dem sicheres touristisches Reisen erprobt werden soll. Im folgenden Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Inhaltsverzeichnis

Warum nur Schleswig-Holstein?

Landkarte der Modellprojekte Schleswig-HolsteinDie Infektionszahlen entwickeln sich in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, daher bewerten die einzelnen Bundesländer die Lage für ihr jeweiliges Land auch unterschiedlich. In Schleswig-Holstein verfolgt die Landesregierung einen Stufenplan, wie er auch in der Ministerpräsidentenkonferenz verabredet wurde.

Das bedeutet, das je nach Lage Einschränkungen erfolgen oder auch Lockerung ermöglicht werden. Das bedeutet, das im Rahmen der „Notbremse“ Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten ergriffen werden, die 3 oder mehr Tage einen Inzidenzwert von oder über 100 haben. Die Landesregierung bewertet jeden Mittwoch gemeinsam mit den Gesundheitsämtern der Kreise, inwiefern die Regeln für die jeweils kommende Woche angepasst werden müssen.

Die ausführliche neue Landesverordnung Schleswig-Holstein, die am 29. März in Kraft getreten ist, können Sie hier nachlesen!

Modellprojekte in Schleswig-Holstein

In ausgewählten Regionen in Schleswig-Holstein ist touristisches Reisen (Übernachtungstourismus) ab einem bestimmten Zeitpunkt für zunächst vier Wochen erlaubt. Voraussetzung: die Region hat ein Konzept für diesen Modellversuch beim Land eingereicht und dokumentiert, wie sie die vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen für touristisches Reisen einhalten will. Das Land hat das Konzept geprüft und die Erlaubnis erteilt.

Alle genehmigten Konzepte beinhalten nicht nur besonders hohe Anforderungen an Abstands- und Hygieneregelungen, sondern unter anderem umfassende Testungen und z.B. detaillierte Kontaktnachverfolgungen.

Eine besonders wichtige Voraussetzung dafür, dass eine Modellprojekt starten darf, ist, dass die Inzidenz im Kreis deutlich unter 100 liegt. Sollte im Verlauf des Öffnungszeitraumes die Inzidenz über 100 steigen, wird der Versuch beendet und die Region für touristisches Reisen wieder geschlossen. Urlauber müssen dann abreisen. Das jeweils zuständige Gesundheitsamt kann den Modellversuch jederzeit abbrechen.

Die Modellprojekte in der Übersicht

Die Landesregierung hat vier Modellprojekte in Schleswig-Holstein ausgewählt, in denen es möglich ist, unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen Urlaub zu verleben.

Modellprojekte:

  • Kreis Nordfriesland (inklusive der Halligen und Inseln wie auch Sylt)
  • Schlei-Region mit Eckernförde (Die Schlei-Region beinhaltet die Städte Schleswig und Kappeln, sowie die Ämter Haddeby, Südangeln, Süderbrarup, Kappeln-Land, Geltinger Bucht und Schlei-Ostsee (mit Ausnahme der Kommunen Windeby, Altenhof und Goosefeld) sowie die Gemeinde Mittelangeln.)
  • Büsum (in Dithmarschen)
  • Innere Lübecker Bucht (Gemeinde Timmendorfer Strand (inklusive Niendorf), Gemeinde Scharbeutz (inklusive Haffkrug), Gemeinde Sierksdorf, Stadt Neustadt in Holstein (inklusive Pelzerhaken und Rettin)

Start der Modellprojekte

Das ist unterschiedlich. Alle Starttermine sind anhängig vom Inzidenzgeschehen und können sich auch noch kurzfristig verschieben. Zurzeit (Stand 20.04.2021) sind folgende Starttermine vorgesehen:

  • Schlei-Region mit Eckernförde: 19. April 2021
  • Innere Lübecker Bucht: 26. April 2021
  • Büsum: 10. Mai 2021
  • Kreis Nordfriesland: 01. Mai 2021

Darauf müssen Sie achten

Alle Modellprojekte haben Konzepte eingereicht, wie sie Übernachtungs- und Tagestourismus ermöglichen und steuern wollen. Alle fordern von den Urlaubern bei der Anreise die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests.

Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor Ort, wie die jeweiligen Bedingungen für einen Urlaub in der gewünschten Modellprojekt sind!

Weitere Informationen auf den Regionalseiten

FAQ´s

Muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben, wenn ich Urlaub in Schleswig-Holstein mache?

Ein Aufenthalt zu touristischen Zwecken ohne Teilnahme am Modellprojekt ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich. Ohne eine Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Modellprojekt und zur Verarbeitung der Daten, sind die Veranstalter gezwungen eine Buchung zu touristischen Zwecken zu stornieren. Möchten Sie also Ihre Buchung aufrechterhalten, muss die erforderliche Verpflichtungserklärung abgerufen und ausgefüllt werden.

Der Veranstalter lässt Ihnen die Verpflichtungserklärung nach der Buchung zukommen und sie ist einzeln von jedem mitreisenden Erwachsenen auszufüllen und zu unterschreiben.

Gibt es eine Testpflicht?

Die touristische Nutzung der gebuchten Ferienimmobilie im Rahmen des Modellprojekts ist nur dann möglich, wenn Sie und alle Mitreisenden, einschließlich Kinder ab 6 Jahren, über einen Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltest oder PCR – Test Ergebnisses, der nicht älter als 48 Stunden ist, bei der Anreise verfügen. Anschließend ist ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test spätestens am dritten Tag nach der Ankunft und danach jeweils nach vier Tagen durchzuführen und die Testergebnisse sind den Mitarbeitern in unserem Servicebüro vor Ort vorzulegen. Für die Durchführung der Tests können Sie die kostenlosen Testmöglichkeiten vor Ort nutzen.

Muss/kann ich die Luca-App nutzen?

Für die Teilnahme am Modellprojekt ist die Nutzung der Luca-App erforderlich. Es ist daher notwendig, dass alle erwachsenen Mitreisenden über ein Smartphone verfügen und damit umgehen können, insbesondere um die Luca-App zu verwenden. Da es aktuell bei der Luca-App nicht möglich ist, mehrere Personen zu registrieren, muss sich jeder Mitreisende über 14 auf seinem Handy über die App registrieren.

Wann endet das Modellprojekt?

Das Modellprojekt kann von den zuständigen Gesundheitsämtern jederzeit abgesagt oder abgebrochen werden. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Urlaubsveranstalter den gesamten Mietbetrag bzw. den Restmietbetrag anteilig für die Tage zurück, an denen Sie nicht in der Ferienimmobilie wohnen konnten, wenn das Modellprojekt nach Ihrem Anreisedatum beendet wird. Im Falle einer solchen Stornierung oder Beendigung des Modellprojekts werden keine weiteren Entschädigungen gewährt.

Gibt es Kontaktbeschränkungen?

Alle in Schleswig-Holstein geltenden Corona bedingten Beschränkungen, einschließlich Kontaktbeschränkungen, bleiben weiterhin gültig. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass Personen eines gemeinsamen Haushalts, unabhängig von der Personenzahl, eine Unterkunft zusammen nutzen dürfen. Personen eines gemeinsamen Haushalts und Personen eines weiteren Haushalts, dürfen eine Unterkunft gemeinsam nutzen, wenn insgesamt nicht mehr als fünf Personen teilnehmen; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt (Stand 20.04.2021). Die aktuellen Informationen entnehmen bitte auf dem Landesportal von Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus

Welche Hygieneauflagen gibt es?

Aufgrund strenger Hygieneauflagen muss mit Einschränkungen im Komfort gerechnet werden.

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Author: Deutschlandreise24

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