EU: Roaming-frei mit Ausnahmen | In Deutschland reisen

EU: Roaming-frei mit Ausnahmen





Am 15. Juni 2017 ändert sich das Roaming innerhalb der EU. Die gute Nachricht für Handynutzer ist, die Auslands-Gebühren fallen ab dem Stichtag weg. Dennoch wird es weiterhin Ausnahmen geben. Und bei Aufenthalten außerhalb der EU ändert sich nichts.

Roaming bedeutet Verwendung

Das Roaming ist keine Erfindung der EU, allerdings wird es durch die Roaming-Verordnung innerhalb der EU geregelt. Das Roaming für Nicht-EU-Staaten unterliegt nicht den EU-Regeln und wird von den Mobilfunkbetreibern ausgehandelt. Roaming steht für die Verwendung ausländischer Mobilfunknetze. Über Roaming-Abkommen zwischen den Mobilfunkbetreibern wird geklärt, welches Netz dem Handynutzer im Ausland zur Verfügung steht, also in welches Netz sich das Handy einwählen kann. Wird das entsprechende Mobilfunknetz genutzt, fallen Roaming-Zuschläge an.

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EU-Roaming

Innerhalb der EU sowie den Nicht-EU-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen entfallen die Gebühren fürs Telefonieren, SMS und MMS Verschicken sowie fürs mobile Surfen ab dem Stichtag. Die deutschen Smartphone Tarife gelten ab dann quasi EU-weit. Und das Handy kann nun beinahe sorgenfrei im Ausland verwendet werden. Beinahe meint, dass beim mobilen Surfen nicht zwangsläufig das gesamte Datenvolumen im Ausland zur Verfügung steht. Die Höhe ist abhängig vom Handytarif. Ein weiteres Kriterium beim Roaming ist die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Kurzreisen und ein Urlaub von zwei bis drei Wochen sind Roaming-frei. Bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland müssen die Zuschläge weiterhin gezahlt werden.

Auch bleiben die zusätzlichen Gebühren bei der Nutzung von Netzen auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen bestehen. In diesen Fällen sollte das Handy besser im Flugmodus bleiben und erst im (Flug-)Hafen wieder auf Empfang gestellt werden, raten die Experten von DeutschlandSIM.de.

Informationen einholen Ob und mit welchen Kontingenten der eigene Handytarif EU-Roaming-frei ist, erfährt man bei seinem Mobilfunkbetreiber. Dieser gibt Ihnen auch Auskunft über die Roaming-freie Aufenthaltsdauer.

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Roaming Gebühren waren in der Vergangenheit ein Ärgerniss, doch seit Mitte Jun gibt es neue Regelungen. Mehr Infos bei Deutschlandreise24.com
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